Bauschlosserei & Metallbau Finck und Grieser GmbH & Co. KG     

MFG - Mit Freundlichen Grüßen

Barrierefrei
RampefürRollstuhlRollstuhlrampefürBarrierefreiheitaufeinerFußgängerbrückeineinemParkhaus


Bei der Gestaltung der Gebäudezugänge und Eingangsbereiche ist besonders darauf zu achten, dass diese auch von Rollstuhlbenutzern und Gehbehinderten ohne Einschränkung benutzt werden können. Einzelstufen zum Höhenausgleich müssen konsequent vermieden werden. Der Einbau von Rampen ermöglicht eine barrierefreie Nutzung von öffentlichen Gebäuden und privathaushalten.

Gerade bei bestehenden Gebäudezugängen kann es erforderlich sein, nachträglich einen barrierefreien Zugang über eine Rampe oder eine Profilrampe herzustellen. Diese ist in der Regel jedoch nur sinnvoll, wenn kein allzu großer Höhenunterschied überwunden werden muss.

Bei der Planung und Ausführung von Rampen sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  • Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein. Die nutzbare Laufbreite von Rampen muss mindestens 1,20 m betragen.
  • Die Neigung von Rampenläufen darf maximal 6 % betragen; eine Querneigung ist unzulässig.
  • Am Anfang und am Ende der Rampe ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 cm anzuordnen.

    Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

     
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